Benutzung

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Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, kann die Bestände des TWA benutzen. Bei Hinterlegungen von Beständen über einen Depositalvertrag hat neben der Geschäftsführung des TWA auch der zuständige Hinterleger der Benutzung zuzustimmen.

Vor der Benutzung reicht der Benutzer einen ausgefüllten Benutzungsantrag, der möglichst präzise das Benutzungsanliegen schildert, ein. Die Information zum Umgang mit personenbezogenen Daten ist dabei zu beachten.

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Aktuelles
12.10.2023
Regionaler Erfahrungsaustausch der Wirtschaftsarchivare Sachsen und Thüringens
Sehr geehrte Archivare und Archivarinnen, am Mittwoch, dem 25. Oktober 2023 findet in der Zeit von 11-16 Uhr, in der
10.10.2023
Einladung zum Vortrag - 100 Jahre öffentlicher Rundfunk in Deutschland
Liebe Freunde und Freundinnen des TWA e.V., das Rundfunkjubiläum ist ein würdiger Anlass, Dokumente und Sachzeugnisse, die im Thüringer Museum
01.10.2023
Hinweis zu einer Veranstaltung - Symposium von TEAG, VDE, VDE-BV Thüringen und AK "Stromgeschichte"
Freunde und Freundinnen des TWA e.V., wir möchten Sie auf ein spannendes Symposium der TEAG Thüringer Energie AG aufmerksam machen.

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